Wenn Sie krank oder verunfallt sind, vergessen Sie nicht Ihr „Krankengeld oder Unterstützungsleistung“ per Formular anzufordern:

Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit können Sie als Gewerbetreibender oder Neuer Selbständiger eine Betriebshilfe in Anspruch nehmen.

Der krankheits- oder unfallbedingte Ausfall der Arbeitskraft eines Unternehmers zieht oft erhebliche finanzielle Verluste nach sich. Aus diesem Grund können bei Vorliegen von sozialer Schutzbedürftigkeit Betriebshilfeleistungen erbracht werden. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen der SVS, die dem Gewerbetreibenden oder Neuen Selbständigen ermöglichen sollen, den Betrieb fortzuführen.

Das bedeutet, dass dem Selbständigen während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit eine Person zur Seite gestellt wird, die ihn während der Abwesenheit in seinem Beruf ersetzt. Ziel ist, dass das Unternehmen des Versicherten weitergeführt werden kann, damit es in solchen Notfällen nicht zur Gefährdung oder gar Schließung von Betrieben kommen muss.

Gleich online bei der SVS beantragen: