Klienten-Info

monatliche Steuerinformationen

Kurz-Info: Zusätzliche Anforderungen an beschränkt Steuerpflichtige bei der Rückerstattung von Quellensteuern

März 2019
Kategorien: Klienten-Info

Kommt es im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich nach nationalem Recht zu einem Quellensteuerabzug - etwa auf Lizenzgebühren - so ist es für die endgültige Steuerbelastung entscheidend, ob und wenn ja, in welcher Höhe Österreich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen Quellensteuer einbehalten darf. Die reduzierte Quellensteuer kann im Sinne der DBA-Entlastungsverordnung im Vorfeld sichergestellt werden, indem nur jener Prozentsatz an Quellensteuer einbehalten und abgeführt wird, welcher Österreich nach dem DBA zusteht (Formular ZS-QU2 für juristische Personen).

Die andere Möglichkeit besteht darin, dass der beschränkt steuerpflichtige Zahlungsempfänger eine allfällige (nach nationalem Recht) zu hohe einbehaltene Quellensteuer im Wege der Rückerstattung in Österreich zurückfordert. Seit 1.1.2019 ist dieses Unterfangen mühsamer geworden, da nunmehr gem. § 240a BAO vor Stellung des Antrags auf die Rückerstattung von Quellensteuern (zusätzlich) eine elektronische Vorausmeldung (mittels Web-Formular auf der BMF-Webseite) durchgeführt werden muss. Zu beachten ist, dass die elektronische Vorausmeldung erst nach Ablauf des Jahres der Einbehaltung der Quellensteuer gestellt werden kann. Details und Voraussetzungen zur elektronischen Vorausmeldung sind Ende Jänner im Verordnungswege kundgemacht worden (Verordnung vom 25.1.2019 "Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer").

Bild: © John Hurst - Fotolia

FRAGEN ZU ZUKÜNFTIGEN ODER AKTUELLEN THEMEN? ES IST NIE ZU FRÜH ODER ZU SPÄT

Steuerberater & Unterstützer

Im Mittelpunkt von allem stehen Sie als Klient:

Unsere Fähigkeiten, unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung die wir in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung erarbeitet haben, stehen Ihnen sofort zur Verfügung.

In der individuellen – auf Sie zugeschnitten – Verknüpfung unterschiedlicher Kompetenzen liegen zusätzliche Kräfte. Wir tun was wir können – und wir können was wir tun.

Günther Bauer
Günther BauerSteuerberater
Steuerberater, Mentor, Unternehmensberater & Coach