Klienten-Info
monatliche Steuerinformationen
Kurz-Info: Erstreckung der Quotenfrist 2020 bis Ende September 2022
Für noch offene Quotenfälle 2020 gilt eine generelle Fristerstreckung bis Ende September 2022. Es ist daher nicht notwendig, einen Einzelfristerstreckungsantrag zu stellen, sofern die Abgabe eines Quotenfalls 2020 bis spätestens 30. September 2022 erfolgt. Jedoch muss ein Einzelfristerstreckungsantrag gestellt werden, sofern ein Quotenfall 2020 erst nach dem 30. September 2022 möglich ist - dann kommt es allerdings nicht zu einem einzelfallbezogenen Ausschluss aus der Quote 2021.
Bild: © Berk - Adobe Stock
© ACON Steuerberatung & Unternehmensberatung GmbH | Klienten-Info
Steuerberater & Unterstützer
Im Mittelpunkt von allem stehen Sie als Klient:
Unsere Fähigkeiten, unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung die wir in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung erarbeitet haben, stehen Ihnen sofort zur Verfügung.
In der individuellen – auf Sie zugeschnitten – Verknüpfung unterschiedlicher Kompetenzen liegen zusätzliche Kräfte. Wir tun was wir können – und wir können was wir tun.