Archiv

monatliche Steuerinformationen seit 2001

Kurz-Info: Corona-Kurzarbeit läuft mit Ende März 2022 aus

März 2022
Kategorien: Klienten-Info

Aufgrund der Erholung des heimischen Arbeitsmarktes läuft die Corona-Kurzarbeit für besonders betroffene Betriebe mit Ende März 2022 aus. Für solche Unternehmen war sogar ein 100-prozentiger Kostenersatz möglich. Die Maximaldauer der Inanspruchnahme der regulären Kurzarbeit wird um zwei Monate verlängert (von 24 auf 26 Monate).

Demnach können Betriebe, welche seit Beginn der COVID-19-Krise die Corona-Kurzarbeit in Anspruch genommen haben, bis Ende Mai in die reguläre Kurzarbeit wechseln - diese ist mit Ende Juni 2022 befristet. Die Verlängerung um zwei Monate soll zu Planungssicherheit beitragen, da viele Betriebe (z.B. aus den Bereichen Nachtgastronomie, Veranstaltungen, Flugverkehr und Stadthotellerie) aufgrund der Delta- und Omikron-Welle nicht so rasch wie geplant endgültig aus der Kurzarbeit aussteigen können. Die reguläre Kurzarbeit sieht einen Abschlag von 15 % im Vergleich zur Corona-Kurzarbeit vor. Unabhängig davon, ob Corona-Kurzarbeit oder reguläre Kurzarbeit in Anspruch genommen wird, erhalten die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit jeweils 80 bis 90 % ihres Gehalts.

Bild: © Adobe Stock - Zerbor

FRAGEN ZU ZUKÜNFTIGEN ODER AKTUELLEN THEMEN? ES IST NIE ZU FRÜH ODER ZU SPÄT

Steuerberater & Unterstützer

Im Mittelpunkt von allem stehen Sie als Klient:

Unsere Fähigkeiten, unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung die wir in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung erarbeitet haben, stehen Ihnen sofort zur Verfügung.

In der individuellen – auf Sie zugeschnitten – Verknüpfung unterschiedlicher Kompetenzen liegen zusätzliche Kräfte. Wir tun was wir können – und wir können was wir tun.

Günther Bauer
Günther BauerSteuerberater
Steuerberater, Mentor, Unternehmensberater & Coach