Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Lohnverrechnung

Durch die Auslagerung Ihrer Lohnverrechnung an uns profitieren Sie von dem Vorteil, den Ertrag und Aufwand für Ihr Unternehmen fix und vorausschauend kalkulieren zu können. Monat für Monat erhalten Sie die Personalverrechnung – Lohnverrechnung zum gewünschten Termin, ohne sich um den Urlaub, die Krankheit oder den Austritt Ihrer Mitarbeiter den Kopf zerbrechen zu müssen.

Ihre Vorteile und unsere Leistungen im Überblick:

  • Laufende Lohnverrechnung aus professioneller Hand

  • Verrechnung von Prämien, Reisekosten und Überstunden

  • Berechnung von Kranken-, Urlaubs- und Feiertagsentgelt

  • Fixe Kalkulierbarkeit der Kosten für Ihr Unternehmen

  • Unterstützung in allen steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen

  • Optimale Gestaltung der Dienstverträge, Arbeitsverhältnisse und Betriebsvereinbarungen

  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben

  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse

  • Zuverlässige Überprüfung von Reisekostenabrechnungen

  • Tatkräftige Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

  • Beratung bei der Auslegung von Kollektivverträgen

Ihre Vorteile: Einfach, kalkulierbar & Rechtssicher

Die Lohnverrechnung dient dazu, dass den Arbeitnehmern zustehende Entgelt sowie alle abzuführenden Ausgaben zu errechnen. Mit ihrer Hilfe können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsspielräume optimal ausgenutzt, Personalkosten durch eine gezielte Aufgliederung der Kosten kontrolliert und die Organisation des Personalwesens optimiert werden. Im Allgemeinen erfolgt die Lohnverrechnung monatlich.

Der Arbeitgeber ist für die richtige Abrechnung, Auszahlung an den Arbeitnehmer und Zahlung an externe Stellen, so beispielsweise die Krankenkasse, verantwortlich. Er muss ein Lohnkonto führen und hat auch Besonderheiten wie Zulagen oder die Pendlerpauschale zu berücksichtigen. Wird ein Dienstverhältnis beendet, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die eigenen Bestimmungen für die Abrechnung, Abfertigung oder Kündigungsentschädigung befolgt werden. Offene Urlaubsansprüche können auf den Lohnzetteln angedruckt werden und für künftige Ansprüche evident gehalten.

Das Buchhaltungsteam

Wussten Sie…

Beratung in allen steuer-, arbeits- und sozialversicherungs­rechtlichen Fragen

A wie ACON Steuerberatung & Unternehmensberatung

Digitale Lohnverrechnung und Belegeorganisation

Ob Bezugsverrechnungen, Payroll oder Gehaltsverrechnungen:

Wir verrechnen von A bis Z für Sie, denn Löhne und Gehälter sind unsere Welt. In Sachen Steuerrecht sind wir stets auf dem aktuellsten Stand, so dass wir Ihre Lohnverrechnung schnell und präzise erledigen können. Sie profitieren von höchster Genauigkeit und Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, wobei Sie wieder mehr Zeit für Ihr alltägliches Geschäft haben.

Bei aller Sachlichkeit und Fachkompetenz verfolgen wir immer auch einen ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte wirtschaftliche Umfeld Ihres Unternehmens miteinbezieht. Für Sie entwickeln wir Strategien und Lösungen, um Ihnen im Spektrum der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten das bestmögliche Ergebnis liefern zu können.

Wir sind bestens ausgebildet und besuchen regelmäßig Schulungen, um Ihnen eine umfassende Beratung in allen steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen garantieren zu können.

Wir steuern die Steuerbelasung für Sie

Innerbetrieblich oder außerbetrieblich?

Im Rahmen der Lohnverrechnung haben Arbeitgeber unterschiedliche Bestimmungen, so beispielsweise Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen, zu berücksichtigen. Grundsätzlich wird zwischen innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Lohnverrechnung unterschieden, die beide monatlich durchgeführt werden.

Bei der innerbetrieblichen Verrechnung werden in aller Regel die Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers vom Bruttogehalt abgezogen, während die außerbetriebliche Verrechnung alle Zahlungen des Arbeitgebers an die Gemeinde, das Finanzamt, die Krankenkasse und die Mitarbeitervorsorgeklasse umfasst.

Im Lohnkonto, das der Arbeitgeber zu führen hat, sind alle wesentlichen Daten für die Lohnverrechnung zusammengefasst. Das gilt auch für vorübergehend Beschäftigte oder beschränkt Steuerpflichtige. Als Jahresübersicht muss der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer einen Lohnzettel ans Finanzamt übermitteln. Seit 2019 werden auch laufende Bezüge je Mitarbeiter im Rahmen der „Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung“ (kurz mBGM) entsprechend gemeldet.

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Erfolgsunternehmen in Linz werden von uns beraten

Von der Pendlerpauschale bis hin zur Abfertigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer Pendlereuro und Pendlerpauschale beantragen. Der Arbeitgeber benötigt für die Lohnverrechnung eine unterschriebene Pendlerrechnerabfrage des Arbeitnehmers.

Auch für Ausgaben bei Dienstreisen erhalten Arbeitnehmer Kostenersätze, die bis zu einer gewissen Summe steuerfrei sind.

Wird das Dienstverhältnis beendet, kann der Arbeitgeber freiwillige Abfertigungszahlungen leisten. Im Allgemeinen sind solche Zahlungen zum Teil steuerbegünstigt. Gerne beraten Sie unsere Experten zu diesem Thema.

Steuerberatung online Buchhaltung vom Fachmann

Langjährige Erfahrung und umfassende Fachkompetenz

Sie sehen bereits: Bei der derzeitigen Gesetzeslage ist die Lohnverrechnung ein beinahe rechtliches unüberschaubares Gebiet, das zahlreiche Fragen aus dem Bereich des Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts aufwirft.

Die Kalkulation, Durchführung und entsprechende Kontrolle sind nur eine Seite der Medaille – auch die arbeitsrechtliche Problematik führt dazu, dass die Personalverrechnung – Lohnverrechnung längst zu einer personalintensiven Verpflichtung geworden ist.

Ständige Veränderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht machen sie zu einer der kompliziertesten Materie, das langjährige Erfahrung und umfassende Fachkompetenz verlangt. Kontinuierliche Weiterbildung auf diesem Gebiet ist unerlässlich, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden.

Vertrauen Sie auf eine kompetente Betreuung und übergeben Sie Ihre Lohnverrechnung an uns: Denn wir sind Ihr professioneller Ansprechpartner, wenn es um die Lohnverrechnung für den Klein- und Mittelstand geht. Sie profitieren von professioneller Betreuung, einer höheren Abrechnungssicherheit und raschen Auswertungen.

Günther Bauer
Günther BauerSteuerberater
Steuerberater, Mentor, Unternehmensberater & Coach

„Ob Bezugsverrechnungen, Payroll oder Gehaltsverrechnungen: Wir möchten Sie aktiv bei der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen unterstützen.“


Gerne überprüfen wir auf Wunsch auch die kollektivvertragliche Einstufung Ihrer Mitarbeiter und die Vollständigkeit der erforderlichen Lohnunterlagen.

Wir unterstützen Sie, wenn es um Kostenoptimierung in den Lohnnebenkosten geht!

Professionell und zuverlässig

Im Rahmen der Lohnverrechnung kümmern wir uns um die Erstellung der Lohnzettel und Arbeitsverträge so, dass Sie wieder mehr Zeit für Ihr alltägliches Geschäft haben.

Natürlich nehmen wir auch die An- und Abmeldungen Ihrer Mitarbeiter bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern vor.

Wir berechnen zuverlässig die laufenden Lohnabgaben. Selbstverständlich be- und verrechnen wir auch alle Prämien, Reisekosten, Überstunden, Nachtzuschläge, Sonderzahlungen oder entsprechende Sonderentgelte wie z.B. Kranken-, Urlaubs- und Feiertagsentgelts.

Bei allen lohnverrechnungsrelevanten oder arbeitsrechtlichen Anliegen beraten wir Sie zuverlässig und verständlich, sodass garantiert keine Fragen offen bleiben.

Für ausländische Arbeitgeber bieten wir entsprechende Beratung Ihrer Mitarbeiter in Österreich, welche Sonderthemen zu beachten sind.

Gute Beratung, Umsetzung und entsprechende Kontrolle schützt Sie vor einen Super Gau bei der gemeinsamen Prüfung von Lohnabhängigen Abgaben.

Gerade in der Lohnverrechnung sind Möglichkeiten zur Bezugsgestaltung und Kostenoptimierung (ohne dabei den Nettobezug von Arbeitnehmern zu kürzen) möglich. Nutzen Sie unsere Erfahrung!

Wenden Sie sich daher am besten noch heute, mit Ihren Fragen rund um die Lohnverrechnung, an uns.

WIR RUFEN SIE AN!

Gerne Informieren wir Sie ausführlich zu unseren maßgeschneiderten Leistungsportfolio:

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