Artikel zum Thema: Offenlegungsfrist
September 2024
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024
Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der... [mehr]
Februar 2023
Kurz-Info: Vorübergehende Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Zum Jahresende 2022 hin wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen bzgl. der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss bis Juni 2023 zu... [mehr]
Juni 2022
Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Unlängst wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes bzgl. Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der... [mehr]
September 2021
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt bis 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die... [mehr]
Mai 2020
Weitere Neuerungen bei den Maßnahmen gegen die COVID-19-Krise
Bereits in der letzten Ausgabe (04/2020) haben wir über Hilfsmaßnahmen zur Abschwächung der massiven wirtschaftlichen Konsequenzen, welche durch das Corona-Virus und durch die... [mehr]
Steuerberater & Unterstützer
Im Mittelpunkt von allem stehen Sie als Klient:
Unsere Fähigkeiten, unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung die wir in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung erarbeitet haben, stehen Ihnen sofort zur Verfügung.
In der individuellen – auf Sie zugeschnitten – Verknüpfung unterschiedlicher Kompetenzen liegen zusätzliche Kräfte. Wir tun was wir können – und wir können was wir tun.